Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Bestellungen aus der Konditorei und für Catering (Teil A) sowie für die Miete von Hüpfburgen (Teil B).
Diese AGB sind ein strukturierter Entwurf mit Platzhaltern. Sie müssen vor dem Go-live an die tatsächliche Geschäftspraxis angepasst und anwaltlich geprüft werden. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [PLATZHALTER: Vollständiger Firmenname], [PLATZHALTER: Anschrift] (nachfolgend „wir" oder „Aisha") und ihren Kundinnen und Kunden.
(2) Teil A gilt für Bestellungen aus der Konditorei sowie für Catering-Leistungen. Teil B gilt für die Miete von Hüpfburgen und zugehörigem Zubehör. Die Allgemeinen Bestimmungen in Teil C gelten für beide Bereiche.
(3) Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Teil A – Konditorei und Catering
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Produkten auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit einer Anfrage über das Kontaktformular, telefonisch oder vor Ort gibst du noch keine verbindliche Bestellung ab. Wir erstellen daraufhin ein Angebot mit Beschreibung, Preis und Liefer- bzw. Abholtermin.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn du unser Angebot in Textform annimmst oder wir eine Bestellung ausdrücklich bestätigen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Bei individuell angefertigten Torten und bei Catering-Aufträgen ab einem Auftragswert von [PLATZHALTER: Betrag] Euro behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von [PLATZHALTER: Prozentsatz] des Auftragswerts zu verlangen. Die Anzahlung ist innerhalb von [PLATZHALTER: Anzahl] Tagen nach Auftragsbestätigung fällig.
(3) Der Restbetrag ist bei Abholung bzw. Lieferung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir akzeptieren [PLATZHALTER: Zahlungsarten, z. B. Barzahlung, EC-Karte, Überweisung].
§ 4 Vorlaufzeiten, Abholung und Lieferung
(1) Individuelle Torten benötigen in der Regel einen Vorlauf von sieben bis zehn Tagen, Motiv- und Hochzeitstorten sowie Catering-Aufträge einen entsprechend längeren Vorlauf. Kürzere Fristen prüfen wir gern im Einzelfall.
(2) Der Abholtermin wird verbindlich vereinbart. Nicht abgeholte Ware halten wir gekühlt bis zum Ende des Abholtages bereit; danach besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.
(3) Lieferungen führen wir im vereinbarten Liefergebiet durch. Die Lieferkosten werden im Angebot ausgewiesen. Für die Zugänglichkeit der Lieferadresse sowie für eine geeignete Abstellfläche sorgt die Kundin bzw. der Kunde.
§ 5 Stornierung von Bestellungen
(1) Eine Stornierung ist bis [PLATZHALTER: Anzahl] Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
(2) Bei späterer Stornierung berechnen wir folgende Anteile des Auftragswerts:
| Stornierung | Anteil |
|---|---|
| bis [PLATZHALTER] Tage vorher | kostenfrei |
| [PLATZHALTER] bis [PLATZHALTER] Tage vorher | [PLATZHALTER] % |
| weniger als [PLATZHALTER] Tage vorher | [PLATZHALTER] % |
(3) Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der Kundin bzw. dem Kunden unbenommen.
§ 6 Kein Widerrufsrecht bei individueller Anfertigung
Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie bei schnell verderblichen Lebensmitteln besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB). Das betrifft insbesondere individuell gefertigte Torten und frische Backwaren.
§ 7 Allergene und Haltbarkeit
(1) Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen stellen wir auf Anfrage bereit. Bitte teile uns Allergien und Unverträglichkeiten bei der Bestellung mit.
(2) Trotz sorgfältiger Arbeit können in unserer Backstube Spuren von Nüssen, Milch, Eiern, Gluten und Soja nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(3) Frische Konditoreiwaren sind durchgehend zu kühlen und am Tag der Abholung bzw. Lieferung zu verzehren. Nach der Übergabe liegt die sachgerechte Lagerung in der Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden.
Teil B – Miete von Hüpfburgen
§ 8 Mietgegenstand und Mietzeit
(1) Vermietet wird die im Angebot bezeichnete Hüpfburg einschließlich Gebläse, Verankerung, Verlängerungskabel und Sicherheitshinweisen.
(2) Die Mietzeit umfasst einen Miettag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auf- und Abbau erfolgen zu den im Angebot genannten Zeitfenstern.
(3) Auf- und Abbau werden von uns durchgeführt. Ein eigenmächtiger Ab- oder Umbau durch die Mieterin bzw. den Mieter ist nicht gestattet.
§ 9 Voraussetzungen vor Ort
(1) Die Mieterin bzw. der Mieter stellt sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stehen:
- eine ebene, freie Aufstellfläche in der im Angebot genannten Größe zuzüglich rund einem Meter Sicherheitsabstand ringsum
- ein Stromanschluss mit 230 Volt in maximal 25 Metern Entfernung
- eine freie Zufahrt zum Aufstellort
(2) Über Bodenbeschaffenheit, unterirdische Leitungen, Bewässerungsanlagen und Besonderheiten des Grundstücks ist vor dem Aufbau zu informieren. Erforderliche Genehmigungen für öffentliche Flächen holt die Mieterin bzw. der Mieter selbst ein.
(3) Kann die Hüpfburg aus Gründen, die die Mieterin bzw. der Mieter zu vertreten hat, nicht aufgebaut werden, bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis bestehen.
§ 10 Kaution
(1) Wir behalten uns vor, eine Kaution in Höhe von [PLATZHALTER: Betrag] Euro zu verlangen. Sie ist spätestens bei Übergabe zu hinterlegen.
(2) Die Kaution wird nach Rückgabe in einwandfreiem Zustand unverzüglich vollständig zurückerstattet. Bei Schäden oder erheblicher Verschmutzung dürfen wir mit den entstandenen Kosten aufrechnen.
§ 11 Betrieb, Aufsichtspflicht und Haftung
(1) Wir übergeben die Hüpfburg in geprüftem, gereinigtem und betriebsbereitem Zustand und weisen die Mieterin bzw. den Mieter in den sicheren Betrieb ein. Die Einweisung wird schriftlich bestätigt.
(2) Während der gesamten Mietzeit obliegt die Aufsichtspflicht der Mieterin bzw. dem Mieter. Die Hüpfburg darf ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person betrieben werden.
(3) Zu beachten sind insbesondere:
- die im Angebot genannte Höchstzahl gleichzeitig springender Kinder und die Altersempfehlung
- keine Schuhe, Brillen, Schmuck, spitzen Gegenstände, Speisen und Getränke auf der Sprungfläche
- kein Betrieb bei Windgeschwindigkeiten ab Windstärke 5, bei Gewitter oder starkem Regen
- das Gebläse darf während des Betriebs nicht abgeschaltet oder verdeckt werden
(4) Die Mieterin bzw. der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung, Verletzung der Aufsichtspflicht oder Missachtung der Sicherheitshinweise entstehen, sowie für Verlust und Diebstahl.
(5) Unsere Haftung für Schäden richtet sich nach § 13 dieser Bedingungen.
§ 12 Wetter, Stornierung und Ersatztermin
(1) Wird der Betrieb durch Sturm, Gewitter oder Dauerregen unmöglich oder unzumutbar, kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei auf einen Ersatztermin umgebucht werden. Die Entscheidung über die Betriebssicherheit treffen wir nach pflichtgemäßem Ermessen; die Sicherheit hat Vorrang.
(2) Im Übrigen gilt für Stornierungen:
| Stornierung | Anteil des Mietpreises |
|---|---|
| bis [PLATZHALTER] Tage vorher | kostenfrei |
| [PLATZHALTER] bis [PLATZHALTER] Tage vorher | [PLATZHALTER] % |
| am Veranstaltungstag | [PLATZHALTER] % |
(3) Muss die Hüpfburg wegen einer bereits erfolgten Anfahrt abgebaut werden, berechnen wir die tatsächlich entstandenen Anfahrtskosten.
§ 13 Zustand bei Rückgabe
(1) Die Hüpfburg ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurde: besenrein, frei von Speiseresten, Farben, Klebstoffen und Fremdkörpern.
(2) Für eine über das übliche Maß hinausgehende Reinigung berechnen wir [PLATZHALTER: Betrag] Euro. Reparaturkosten für Beschädigungen werden nach Aufwand berechnet.
Teil C – Allgemeine Bestimmungen
§ 14 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 15 Bild- und Tonaufnahmen
Aufnahmen unserer Torten und Aufbauten verwenden wir nur dann für eigene Werbezwecke, wenn du dem vorher ausdrücklich zugestimmt hast. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 16 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: [PLATZHALTER: Datum]